BGH-Urteil zur Kautionsabrechnung
mit Schadensersatz
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Mietende, erst jetzt fällt auf, dass in der Wohnung
Schäden entstanden sind.
Achtung: hier gilt eine kurze Verjährungszeit von 6 Monaten. Was
aber,
wenn die 6 Monate überschritten sind, da die Kaution selber nicht
in 6 Monaten
abgerechnet werden muss. Kann der Vermieter dann den Schadensersatz
noch liquidieren oder bleibt er auf dem Schaden sitzen?