Grenzhecke von 2.000 Metern zur Straße
- wer muss den Heckenschnitt zahlen?
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Wenn eine Grenzhecke zur Straße von 2 km Länge
jahrelang von der Stadt geschnitten wurde,
muss man diese Hecke danach trotzdem wieder selbst schneiden? Es ist doch
eine Hecke zur Straße
und die ist doch Eigentum der Stadt. Also ist die Stadt der "Nachbar".
Und wenn sie diese Aufgabe
übernimmt, dann kann sie doch nicht einfach sagen: Mach das gefälligst
wieder selber.
Insbesondere dann, wenn man schon alt ist. Oder?
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© Dr. Hans Reinold Horst
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